© Andreas Krauss Architekten

Entschädigungs-Fonds

Der Entschädigungsfonds ist ein Sondervermögen des Freistaats Bayern. Seine finanzielle Ausstattung wird zu gleichen Teilen vom Freistaat und den Kommunen getragen. Das Sondervermögen wird vom Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst verwaltet. Die finanzielle Ausstattung des Fonds ist in Art. 21 BayDSchG festgelegt und liegt derzeit bei 32 Millionen Euro jährlich.

Die Auszahlung erfolgt durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege, das hierzu die erforderlichen Mittel aus dem Entschädigungsfonds abruft.

Die Zuwendungen aus dem Entschädigungsfonds setzen u.a. voraus, dass dem Denkmaleigentümer die Übernahme der vollen Instandsetzungskosten nicht zugemutet werden kann, darauf beruht letztendlich auch der Name Entschädigungsfonds. Zur Festlegung der Art (Zuschuss und / oder Darlehen) sowie Höhe der Zuwendung erfolgt in jedem Einzelfall eine, auf die individuellen finanziellen Verhältnisse des jeweiligen Eigentümers abgestimmte,  Zumutbarkeitsprüfung.


Eine Zuwendung aus dem Entschädigungs-Fonds kann nur nach bestimmten Kriterien erfolgen. Wie das Verfahren genau abläuft, lesen Sie in den entsprechenden Feldern.

Entschädigungs-Fonds

Für welches Denkmal ist der Entschädigungs-Fonds geeignet?

Wie läuft das Verfahren ab?

Für wen ist der Entschädigungs-Fonds geeignet?

Welche weiteren Finanzierungsmöglichkeiten gibt es?

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