Planungshilfe Bodendenkmalpflege für Kommunen
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Planungshilfe Bodendenkmalpflege - Plan B

Die Planungshilfe Bodendenkmalpflege, kurz Plan B, ist ein informelles Planungsinstrument der präventiven Denkmalpflege, das vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege speziell für Kommunen entwickelt wurde. Es unterstützt Städte und Gemeinden dabei, frühzeitig und vorausschauend mit ihren Bodendenkmälern, z.B. vor oder während der Bauleitplanung, umzugehen. Ein Plan B wird in enger Abstimmung speziell auf die jeweiligen Bedürfnisse vor Ort konzipiert und kostenfrei in voller Trägerschaft des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege für die Kommunen erstellt.

Planungshilfe für Kommunen

Entwickelt wurde das Planungsinstrument Plan B für Kommunen mit hoher Denkmaldichte oder besonderen bodendenkmalpflegerischen Herausforderungen. Dies können Gebiete mit schlechter Denkmalkenntnis oder besonders hohem Entwicklungsdruck sein. Generell kann die Erstellung eines Plan B jedoch für alle Kommunen hilfreich sein, die sich frühzeitig und weitsichtig mit den Belangen der Bodendenkmalpflege auseinandersetzen möchten.

Mit einem Plan B besteht zusätzlich die Möglichkeit größere Flächen, z. B. ganze Gemeindegebiete und zukünftige Baugebiete, systematisch zu betrachten und vorab zu bewerten. Dies hilft Kommunen mögliche bodendenkmalpflegerische Konsequenzen für geplante Bauvorhaben besser einzuschätzen – bevor eine Planung rechtsverbindlich wird.

Bodendenkmalpflege

Die Besonderheit von Bodendenkmälern liegt darin, dass sie oft unsichtbar im Erdreich liegen. Deshalb schützt das Denkmalschutzgesetz nicht nur bekannte Bodendenkmäler, sondern auch solche, deren Vorhandensein aufgrund archäologischer Hinweise vermutet wird. Bekannte Bodendenkmäler sind in die Denkmalliste eingetragen und im Bayernatlas öffentlich einsehbar. Bodeneingriffe sind hier erlaubnispflichtig, ebenso wie in Bereichen, in denen sie vermutet werden.

Die Einschätzung, ob ein Bodendenkmal vermutet wird, wird erst im Rahmen einer Planungsanfrage durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege mitgeteilt, da für diese Beurteilung neben der Bewertung von Funden, Grabungsberichten, naturwissenschaftlichen Daten, Luftbildern, Geländeformen und weiteren Faktoren der geplante Umfang des baulichen Eingriffs relevant ist.

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Was leistet Plan B in der Praxis?

Der Plan B liefert vor allem eines: verlässliche Entscheidungsgrundlagen für die kommunale Planung. Dafür werden archäologische Informationen in Form von Karten, Bewertungen und Handlungsempfehlungen anschaulich aufbereitet. Diese Flächenbewertungen können in einer übersichtlichen Ampelkartierung zur Verfügung gestellt werden. Je nach Bedarf können diese auch mit Handlungsempfehlungen und Maßnahmenkatalogen ergänzt werden sowie vertiefende Untersuchungen oder Überprüfungen im Zuge der Erstellung eines Plan B durchgeführt werden.

So kann sichergestellt werden, dass auch denkmalpflegerisch komplexe Planungen für die Kommunen realisierbar sind. Auch die Förderfähigkeit derartiger Planungen kann im Sinne der seit 01.05.2025 gewährten Bezuschussung von Kosten archäologischer Grabungen für Kommunen gewahrt werden.

Auf Wunsch der Gemeinde können die gewonnen Erkenntnisse auch den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort im Rahmen von Vermittlungsarbeit oder Partizipation vermittelt werden.

Zu welchem Zeitpunkt sollte ein Plan B erstellt werden?

Volle Wirkung kann ein Plan B für Kommunen entfalten, wenn er im Vorfeld expliziter bzw. verbindlicher Planungen erstellt wird. Flächen können auf ihr archäologisches Potenzial überprüft werden, bevor sie aufgekauft werden oder ein Bauleitplanverfahren eingeleitet wird. In Verbindung mit anderen vorbereitenden informellen Planungen wie beispielweise einem Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) oder einem Kommunalen Denkmalkonzept kann der Belang der Bodendenkmalpflege gesondert behandelt werden. Auch im Zuge einer Neuaufstellung eines Flächennutzungsplans (FNP) kann ein Plan B als bodendenkmalpflegerische Themenkarte diesem beigefügt werden.

Beratung

Wenn Ihre Kommune sich für die Erstellung eines Plan B interessiert, berät das zuständige Team Sie gerne persönlich.

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