Geschichte des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege
Denkmalschutz und Denkmalpflege zählen heute zu den wichtigsten Aufgaben des Freistaates Bayern auf kulturellem Gebiet. Bereits unter König Ludwig I. setzte die Entwicklung der bayerischen Denkmalpflege als eigene Institution mit der Begründung einer "Generalinspection der plastischen Denkmale des Reiches" im Jahr 1835 ein. Erster, nur kurzzeitig amtierender Generalinspektor war Sulpiz Boisserée, der bekannte rheinische Kunstsammler, dessen Sammlung den Grundstock der Alten Pinakothek in München bilden sollte. Bereits 1836 schloss sich der Architekt Friedrich von Gärtner mit seinem Referat "Aufzählung, Erhaltung und Restauration der historischen und artistischen Denkmäler des Reiches" als Nachfolger an.
Nach Friedrich von Gärtner kam es erst 1868 wieder zur Ernennung eines neuen Generalinspektors. Der seitdem Generalkonservator genannte Leiter sollte sein Amt in Personalunion mit der Direktion des 1855 gegründeten Bayerischen Nationalmuseums erfüllen. Mit dem Generalkonservator Jakob Heinrich von Hefner-Alteneck (1868-1885) und seinen Nachfolgern Wilhelm Heinrich Riehl (1885-1897) und Hugo Graf (1897-1907) erlebte die bayerische Denkmalpflege ihre zweite institutionelle Epoche, geprägt von der engen Verbindung zum Nationalmuseum. Parallel zu den Aufgaben des Museums wurde die dreifache Funktion der Inventarisation entwickelt: Schutz der Denkmäler, wissenschaftliche Forschung sowie die in die Prinzregentenzeit passende Aufgabe der Erstellung einer Vorbildersammlung für die Denkmalpflege.
Die Denkmalerfassung war von Anfang an als Grundlage des Denkmalschutzes erkannt worden. Trotzdem erfolgte erst 1892 die erste Veröffentlichung der Inventarisationsarbeit in der neuen Reihe "Die Kunstdenkmale vom elften bis zum Ende des achtzehnten Jahrhunderts", das Inventar der Stadt Ingolstadt. Entsprechend der historischen Entwicklung des Landes und des Denkmalbegriffs änderte sich der Titel in "Die Kunstdenkmale des Königreiches Bayern" bzw. "Die Kunstdenkmäler von Bayern".
Ein erstes Inventar der Bodendenkmäler mit einer nach Zeitstufen und teils auch nach Denkmalgattung unterschiedenen Kartierung lag bereits ab 1879 in gedruckter Form vor. Die Gründung der Kommission zur Erforschung des prähistorischen Bayerns an der Bayerischen Akademie der Wissenschaften im Jahr 1886 war der erste Schritt zur staatlichen Bodendenkmalpflege.
Die dritte institutionelle Epoche leitete Georg Hager 1907 mit seiner "Denkschrift zur Neuorganisation des kgl. Generalkonservatoriums der Kunstdenkmale und Altertümer Bayerns" ein. Im Zuge der Neuorganisation wurde im November 1908 das "Generalkonservatorium der Kunstdenkmale und Altertümer Bayerns" vom Bayerischen Nationalmuseum getrennt. Gleichzeitig gliederte man die Bodendenkmalpflege nun neben der Bau- und Kunstdenkmalpflege und der Inventarisation in die staatliche Institution ein. Die Bodendenkmalpflege verfügte von Beginn an über eine Außenstelle in Würzburg, der die Betreuung der drei fränkischen Regierungsbezirke, sowie der damals noch bayerischen Pfalz oblag. Als Leiter der Abteilung konnte mit Paul Reinecke einer der bedeutendsten Prähistoriker seiner Zeit gewonnen werden.
Schon damals gehörte die "Förderung der Zwecke von Lokal- und Provinzmuseen" mit zum Aufgabengebiet des Amtes, was sich in der Gründung der "Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen in Bayern" niederschlagen sollte. Heute gehört die Landesstelle nach wechselnden Zuständigkeiten wieder zum Landesamt für Denkmalpflege. Mit der Ministerialentschließung von 1917 folgte die Umbenennung des "Generalkonservatoriums" in "Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege".
Auch noch unter Generalkonservator Georg Lill (1929-1950) konnte die Arbeit an den zahlreich erscheinenden Kunstdenkmälern fortgeführt werden, obwohl die Bedingungen des Dritten Reiches, des Zweiten Weltkrieges sowie der frühen Nachkriegszeit besondere Herausforderungen an die Denkmalpflege stellten. Die Bergung und die vorsorgliche Sicherung von Kunstwerken war die wichtigste Aufgabe. Schließlich kam die Inventarisierung fast gänzlich zum Erliegen. Im Bereich der Bodendenkmalpflege setzte Paul Reinecke, trotz unzureichender materieller und personeller Ausstattung, Maßstäbe für eine wissenschaftliche Bodendenkmalpflege. Die Ausgrabungen lagen oft in Händen von ehrenamtlichen Mitarbeitern, historischen Vereinen oder Museen.
Josef Maria Ritz (1950-1957), Heinrich Kreisel (1957-1963) und Torsten Gebhard (1963-1974) waren als Amtsleiter der Nachkriegszeit vor allem mit den Folgen des Krieges und mit des Wiederaufbaus befasst. Eine Folge des Wirtschaftswunders war die Gefährdung des Bestandes der erhaltenen Gebäude. Als Instrument der Denkmalerfassung führte Heinrich Kreisel die Publikationsreihe "Bayerische Kunstdenkmale" ein, die 1958 mit dem Band "Stadt Augsburg" ihren Auftakt hatte und half, Lücken der großen Inventare zu schließen. Sie diente mit dazu, die moderne praktische Denkmalpflege zu fundamentieren.
In den 1950er Jahren setzten die Werkstätten des Landesamtes mit ihren Musterrestaurierungen internationale Maßstäbe. Mit der Gründung der damaligen archäologischen Außenstelle für die Oberpfalz begann 1952 der Ausbau der Abteilung. Es folgten weitere Außenstellen in Augsburg (1960), Nürnberg (1965), Landshut (1973), Seehof (1976) und das Grabungsbüro in Ingolstadt (1980). Im gleichen Jahr konnten geophysikalische Prospektion und Luftbildarchäologie institutionell verankert werden. Die Luftbildarchäologie verfügt inzwischen über das größte Bildarchiv in ganz Deutschland. Im Bereich der geophysikalischen Prospektion wird angewandte Forschung betrieben, die auch international zum Einsatz kommt.
Seit 1952 publiziert die Abteilung Bodendenkmalpflege ihre Forschungsergebnisse in den "Materialheften zur Vor- und Frühgeschichte", 1960 folgten die "Jahresberichte der bayerischen Bodendenkmalpflege". Zuvor waren die jährlichen Tätigkeitsberichte als separate Beiträge in den "Bayerischen Vorgeschichtsblättern" erschienen.
Mit dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz vom Oktober 1973 wurde das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege in seiner bis heute gültigen und gesetzlich institutionalisierten Form neu definiert.
Während der Amtszeit von Generalkonservator Michael Petzet ab 1974 konnte das Landesamt weiter ausgebaut werden. So führte man innerhalb der Bau- und Kunstdenkmalpflege die begleitende Bauforschung als Grundlagenforschung für denkmalpflegerische Maßnahmen nahezu obligatorisch ein. Um der vom Denkmalschutzgesetz geforderten grundlegenden Aufgabe der Führung von Denkmallisten als Grundlage des Vollzugs des Denkmalschutzes nachzukommen, wurden die Baudenkmäler ganz Bayerns ab 1973 erfasst und 1985/86 in der Reihe "Denkmäler in Bayern" erstmals vollständig publiziert. Entsprechend ihres nachrichtlichen, stets fortzuschreibenden Charakters wird die Bayerische Denkmalliste heute mit Hilfe eines Geographischen Informationssystems verwaltet, das im Internet abgerufen werden kann. BayernViewer-denkmal Zur Ergänzung erscheinen seit 1986 zusätzlich die sog. Denkmaltopographien, welche die Denkmäler von Städten und Landkreisen in Wort und Bild darstellen, erläutern und ihren Denkmalwert würdigen.
Mit dem personell angewachsenen Amt infolge des Denkmalschutzgesetzes wurden die Amtsräume im Nebenflügel des Bayerischen Nationalmuseums zu klein. Während vorerst die Bau- und Kunstdenkmalpflege 1975 in einige Räume der staatlichen Münze, dem ehemaligen herzöglichen Marstall- und Kunstkammergebäude einziehen konnten, erfolgte die Übergabe des gesamten Gebäudes an das Landesamt am 31.Juli 1986.
Die systematische Begehung aller obertägig sichtbaren Bodendenkmäler, die bereits in den 1950er Jahren begonnen worden war und oftmals auch eine topographische Geländeaufnahme mit einschloss, fand in den 1970er Jahren ihren vorläufigen Abschluss, so dass 1978 für diese Denkmalgruppe das gesetzlich vorgeschriebene Benehmen hergestellt werden konnte.
Seit November 1999 steht das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege unter der Leitung von Generalkonservator Prof. Dr. Egon Johannes Greipl, der den nächsten Schritt zu einer Reformierung und Umstrukturierung des Landesamtes hin zu einer dienstleistungsorientierten und bürgernahen Behörde des 21. Jahrhunderts angetreten hat. Sinn dieser Organisationsreform war die Aufgabenkonzentrierung und die zielgerichtete Bündelung der durch Stellenabbau reduzierten Kräfte. Sie führte zur Schaffung dreier Abteilungen, in denen die Aufgaben praktische Denkmalpflege Bau- und Kunstdenkmäler, praktische Denkmalpflege Bodendenkmäler und Denkmalerfassung und -forschung zusammengefasst wurden. Durch eine klare Gliederung und Aufgabenverteilung sollten Funktionen und Zuständigkeiten transparent werden.
