Das Landesamt
Aufgaben des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege
Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege ist die Fachbehörde des Freistaats Bayern für alle Fragen von Denkmalpflege und Denkmalschutz. Aufgabe des Landesamtes ist es, die fachgerechte Erfassung, Erhaltung und Erforschung der Denkmäler sicherzustellen. Das Landesamt beschafft, bewertet, bearbeitet und vermittelt alle hierzu notwendigen Informationen und setzt öffentliche Fördermittel ein.
Die Bayerische Verfassung verpflichtet Staat, Gemeinden und Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Kunst- und Geschichtsdenkmäler zu schützen und zu pflegen. Im Sinn dieses Verfassungsauftrags hat der Bayerische Landtag 1973 das Bayerische Denkmalschutzgesetz (DSchG) erlassen.
Nach dem DSchG sind Denkmaleigentümer verpflichtet, ihre Baudenkmäler instand zu halten, instand zu setzen und sachgemäß zu behandeln. Denkmaleigentümer tragen somit Verantwortung für die Allgemeinheit.
Der Vollzug des DSchG liegt bei den Unteren Denkmalschutzbehörden der Landratsämter und kreisfreien Städte.
Übergeordnete Dienststellen sind die Regierungen und das Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst, dem das Landesamt unmittelbar nachgeordnet ist.
Organisation
Das Bayerische Landesamt ist die zentrale staatliche Fachbehörde für Denkmalschutz und Denkmalpflege. Hier kann sich der Bürger über das Baugenehmigungs- und Erlaubnisverfahren für denkmalgeschützte Gebäude, über Fragen denkmalgerechter Instandsetzung und Nutzung eines Baudenkmals, über Fördermöglichkeiten und allgemeine Fragen zum Thema Denkmalschutz und Denkmalpflege informieren.
Neben den Stabsstellen, die dem Generalkonservator, Prof. Dr. Egon Johannes Greipl, direkt unterstellt sind, besitzt das Landesamt vier Fachabteilungen: Zwei Abteilungen zur Praktischen Denkmalpflege, unterteilt in Bau- und Kunstdenkmäler und Bodendenkmäler, die Abteilung zur Denkmalerfassung und Forschung und die Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen.
Zu den Kernaufgaben des Landesamtes gehören die Erforschung und Erfassung der Denkmäler, die fachliche Beurteilung geplanter Vorhaben an Denkmälern dazu gehören auch Restaurierungsmaßnahmen an Gemälden, Skulpturen, Möbel und Textilien und die fachliche Beratung von Eigentümern, Bauherrn, Architekten u. v. a. in Fragen von Denkmalschutz und Denkmalpflege. Die Überwachung von Ausgrabungen und beweglichen Bodendenkmälern zählt ebenso dazu.

Aquarell aus dem Stadtmuseum München mit Blick in den Innenhof der "Alten Münze".
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Blick in den Innenhof der "Alten Münze", der Sitz des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege seit 1986.
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