Sprechtage

Die bayernweite Beratung und Betreuung von Denkmaleigentümern und Behörden erfolgt im Rahmen regelmäßig stattfindender Sprechtage zwischen dem Landesamt für Denkmalpflege und den Unteren Denkmalschutzbehörde in den jeweiligen Landratsämtern und kreisfreien Städten. Den Referenten/innen der Praktischen Bau- und Kunstdenkmalpflege werden die aktuellen Bauanträge bzw. Erlaubnisanträge zur fachlichen Beurteilung vorgelegt. Die denkmalpflegerische Stellungnahme fließt danach in die Entscheidung der Unteren Denkmalschutzbehörden ein.

Bei größeren Veränderungs- oder Restaurierungsmaßnahmen werden Ortsbesichtigungen durchgeführt. Dadurch ergibt sich die Möglichkeit der persönlichen, individuellen Beratung von Eigentümern und Architekten. Ziel ist es, den jeweils raschesten Weg zu einer denkmalfachlich abgestimmten, genehmigungsfähigen Planung aufzuzeigen. Auch Finanzierungsfragen können angesprochen werden, von der Möglichkeit einer Bezuschussung aus Mitteln des Landesamts für Denkmalpflege bis hin zu den steuerlichen Erleichtungen, die der Gesetzgeber für Denkmaleigentümer vorsieht.